Es werden alle Rechtschutzversicherungen akzeptiert.

 

Die Abwicklung mit der Versicherung erfolgt von hier aus.

Sie müssen das nicht selbst erledigen.

 

Wenn Sie bereits bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachgefragt haben, erhalten Sie von dort regelmäßig einen Rechtsanwalt empfohlen, mit dem die Versicherung zusammenarbeitet (aus welchen Gründen wohl?).

Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie einen "versicherungsnahen" Anwalt beauftragen, oder lieber einen "neutralen".

Schließlich würden Sie ja auch keinen Steuerberater beauftragen, der mit dem Finanzamt zusammenarbeitet.

An die Versicherungsempfehlung sind Sie nicht gebunden, sondern Sie können jederzeit - ohne Nachteile befürchten zu müssen - einen anderen Anwalt beauftragen.

Die von Versicherungen empfohlenen Anwälte haben regelmäßig "Vereinbarungen" mit den Versicherern, die im Interesse der Versicherung liegen. Ob das immer dieselben Interessen sind, wie die des Versicherten, ist fraglich.

 

 

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