Vertragsrecht/Gewährleistung
Sie haben etwas gekauft und möchten Gewährleistungsansprüche geltend machen?
Ganz aktuell der Dieselbetrug.
Die Chancen, gegen VW Ansprüche geltend zu machen, haben sich in den letzten Monaten drastisch erhöht. Während die Gerichte zunächst noch nicht verstanden haben, worum es geht und Klagen von geschädigten Autobesitzern abgewiesen haben, kann man nun davon ausgehen, dass Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben können und den Kaufpreis zurück erhalten. Nur für die bisherige Nutzung wird ein relativ geringer Abzug vorgenommen.
Das betrifft natürlich nicht nur VW sondern auch andere Hersteller.
Lassen Sie sich beraten, was geht und was nicht geht.
Nicht nur Kaufverträge können Fragen aufwerfen. Sämtliche Arten von Verträgen können zu Streitigkeiten führen.
Lassen Sie prüfen, ob Sie Recht bekommen können, oder nicht.
Entschädigung wegen Flugverspätung oder Flugannullierung
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Entschädigung zu leisten. Nur sie tun es nicht.
Wenn man überhaupt auf Ihr Anliegen reagiert, dann nur lapidar und mit billigen Abspeisungsversuchen. Sie können sich zwar an darauf spezialisierte Portale wenden. Der Haken daran ist aber, dass die von Ihnen eine Erfolgsprovision verlangen.
So heißt es dort mitunter, diese Provision betrage 20 bis 30 % (+MwSt.).
Das hört sich günstig an. Bei einem Entschädigungsbetrag von 250,00 EUR sind das aber 89,25 EUR, also über 35%, die das Portal einstreicht. Sie erhalten dann also von den EUR 250,00 nur noch EUR 160,75.
Beim Anwalt gibt es keine Erfolgsprovision. Hier erhalten Sie die vollen 250,00 EUR.
Sie erhalten die volle Entschädigung ungekürzt und haben auch nicht mehr Aufwand.
Die Fluggesellschaft muss auch die Anwaltskosten bezahlen.