Aufgrund von erheblichen Fehlentscheidungen der Politik der letzten Jahre befinden sich große Teile der Wirtschaft und damit der Arbeitgeber in einer schwierigen Lage.
Viele Arbeitgeber versuchen daher in letzter Zeit vermehrt, bestehende Arbeitsverträge mit Mitarbeitern anzupassen, zu ergänzen, abzuändern.
Eine einseitige Abänderung durch den Arbeitgeber, also ohne Zustimmung durch den Mitarbeiter, ist nicht möglich. Der Mitarbeiter muss der Änderung zustimmen, indem er einen neuen Vertrag abschließt.
Arbeitnehmer sollten sich hier keinesfalls überrumpeln oder unter Druck setzen lassen, sondern sich eine Bedenkzeit einräumen lassen.
Arbeitnehmern ist zu empfehlen, auf solche Änderungswünsche erst nach fachkundiger Beratung zu reagieren.
Lassen Sie den neuen Arbeitsvertragsentwurf des Arbeitgebers prüfen und unterschreiben Sie nicht ohne Prüfung einen neuen Arbeitsvertrag.
Neue Klauseln und Formulierungen weichen naturgemäß häufig allein zu Ihrem Nachteil von dem bestehenden Arbeitsvertrag ab.
Oft ist es möglich, alternative Formulierungsvorschläge zu machen, die nicht zu einseitigen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen.
Keine Angst: Das kann auch erfolgen, ohne dass dem Arbeitgeber offenbart wird, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Sie müssen also nicht unbedingt mitteilen, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen, wenn Sie befürchten, dass dadurch das „Klima“ belastet wird.
Lassen Sie sich beraten, welche Auswirkungen ein geänderter Arbeitsvertrag für Sie hat.
Die hierbei anfallenden Kosten werden im Normalfall von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Die Prüfung kann zeitnah und schnell erfolgen. Melden Sie sich und alles Weitere kann geklärt werden.